Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Ergotherapeutische Behandlung für Sie in Frage kommt, kontaktieren Sie mich.

 

Ansonsten suchen Sie bitte ihren Arzt oder Facharzt auf, erläutern Sie ihre Beschwerden und bitten Sie ihn/sie um eine Ergotherapeutische Verordnung.

Wenn Sie,

  • angeborene oder erworbene körperliche Schädigungen
  • angeborene oder erworbene geistige Schädigungen
  • Orthopädische Erkrankungen
  • Neurologische Diagnosen, wie z.B. einen Schlaganfall, M. Parkinson
  • psychische oder psychosomatische Störungen
  • ein Kind mit Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen
  • Rheumatische Erkrankungen
  • oder kognitive Störungen

haben, ist die Ergotherapie eine Möglichkeit ihre Eigenständigkeit wiederherzustellen. 

 

Auch die Ergotherapie unterliegt den Heilmittelgesetzrichtlinien und wird von den Krankenkassen übernommen. Sie tätigen lediglich eine Zuzahlung.

Die Verordnungen sind unabhängig vom jeweiligen Quartal. Beachten Sie aber bitte, dass die Behandlung innerhalb 28 Tage stattfinden muss. Bei dringlichem Behandlungsbedarf sind es 14 Tage.

Seit dem 15.01.2021 darf auch ein Psychologischer Psychotherapeut sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeut Ergotherapie verordnen.

 

Sollte es aus diversen Gründen Ihnen nicht möglich sein, eine Verordnung verschrieben zu bekommen, biete ich Ihnen, als Selbstzahler, andere Möglichkeiten, im Rahmen meiner Ausbildung zur Gesundheitsberatung an.